AGB Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte

Die für alle Kunden der Bäckerei Wörle GmbH kostenlose Genusskarte wird von der Bäckerei Wörle GmbH, Schlossstraße 12, 73450 Neresheim herausgegeben und betrieben.

Die Kundenkarte verwaltet wiederaufladbares Guthaben, sowie ein Vorteils-Rabatt, die der Teilnehmer verwenden kann. Hierfür gelten nachstehende Bedingungen:

 

  1. Teilnehmer

Teilnehmer sind einzelne natürliche Personen oder Juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die Bäckerei Wörle GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme verweigern. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Mit der ersten Nutzung der Genusskarte erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

  1. Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte

Die Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte berechtigt zum bargeldlosen Einkauf in allen teilnehmenden Filialen der Bäckerei Wörle GmbH, diese sind unter 3. Aufgeführt. Die Genusskarte wird Eigentum des Teilnehmers. Mit Übergabe der Karte geht das Risiko des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung auf den Teilnehmer über. Die Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte wird nicht personalisiert und somit werden auch keine Personenbezogenen Daten erfasst.

 

  1. Teilnehmende Filialen

Die teilnehmenden Filialen der Bäckerei Wörle GmbH sind:

  • Bäckerei Wörle GmbH, 73450 Ohmenheim, Schlossstraße 12
  • Bäckerei Wörle GmbH, 73450 Neresheim, Heidenheimer Straße 36
  • Bäckerei Wörle GmbH, 73450 Neresheim, Kloster 12
  • Bäckerei Wörle GmbH, 73450 Kösingen, Lange Gasse 6

 

  1. Guthaben und Rabatte

Die Aufladung der Genusskarte erfolgt an den Kassen der Bäckerei Wörle GmbH und wird nicht verzinst. Der Aufladungsbetrag beträgt mindestens 10 €. Bei Erstausgabe der Genusskarte muss diese mit mindestens 10 € aufgeladen werden, bei allen weiteren Transaktionen besteht keine Aufladungspflicht. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen. Der Teilnehmer erhält 10 % Rabatt auf seinen Einkauf, insofern die Karte mit Guthaben aufgeladen ist, der Rabatt wird ebenfalls gewährt, wenn das Guthaben auf der Karte nicht für den Einkauf ausreicht. Ohne Guthaben auf der Karte wird kein Rabatt gewährt.

Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Guthabens muss der Teilnehmer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dem Einkauf mit dem Aufladungsbeleg schriftlich bei der Bäckerei Wörle GmbH geltend machen.

Für Teilnehmer, die die Bäckerei Wörle GmbH Genusskarte im Rahmen Ihres Unternehmens nutzten, können sich Verpflichtungen aus § 17, Abs. 1 UstG ergeben. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch die Bäckerei Wörle GmbH ist ausgeschlossen.

 

  1. Rabatt Nutzen

Der Teilnehmer muss zur Nutzung des Rabattes vor Beginn des Kassier-Vorgangs den Mitarbeiter der Bäckerei Wörle GmbH darüber informieren, dass er über eine Genusskarte verfügt und diese bei diesem Einkauf nutzen möchte. Sollte der Kassier Vorgang bereits erfolgt sein, ist eine nachträgliche Nutzung des Rabattes ausgeschlossen. Der Rabatt wir nur für Rabattfähige Artikel gewährt. Nicht Rabattfähige Artikel sind: Frühstücke, Handelswaren, Heißgetränke und Snacks. Die Bäckerei Wörle GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung weitere nicht Rabattfähige Artikel hinzuzufügen oder den gewährten Rabatt in der Höhe zu verändern. Eine Barauszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

 

  1. Kartenmissbrauch/ Verlust

Die Bäckerei Wörle GmbH übernimmt keine Haftung für den Karteneinsatz durch Dritte bei Kartenmissbrauch oder Verlust. Kartenmissbrauch liegt vor, wenn der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

Die Bäckerei Wörle GmbH ist im Falle eines Kartenmissbrauchs nicht verpflichtet, ein Guthaben auszuzahlen und behält sich zudem vor, die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen.

 

  1. Beendigung/Kündigung

Der Teilnehmer, als auch die Bäckerei Wörle GmbH, haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zum Ende des laufenden Monats wirksam.

Die Bäckerei Wörle GmbH behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn

  • Das Genusskarten-Programm mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Teilnehmers eingestellt oder verändert wird.
  • Ein Kartenmissbrauch oder der begründete Verdacht eines Kartenmissbrauchs vorliegt.

Bei einer Einstellung erhält der Teilnehmer die Möglichkeit sein Guthaben entsprechend Ziffer 4 und 5 innerhalb eines Monats einzulösen.

Der Teilnehmer/Kartennutzer hat gegenüber der Bäckerei Wörle GmbH keinen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens.

Das Guthaben auf der Karte verfällt nicht.

  1. Datenschutz

Die Bäckerei Wörle GmbH und die teilnehmenden Filialen sind im Rahmen der Vertragsdurchführung (Art. 6, I b Datenschutzgrundverordnung, im Folgenden DSGVO) berechtigt, die Daten der Genusskarte zu speichern und für die Zwecke des Genusskarten-Programms zu verwenden.

Die Rechte nach der DSGVO werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.

Da bei der Ausgabe der Karten keine Aufnahme von Personenbezogenen Daten nach DSGVO erfolgt, werden auch keine Personenbezogenen Daten gespeichert oder verarbeitet.

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Datenschutzerklärung der Bäckerei Wörle GmbH. Der Teilnehmer kann sich für Anfragen zum Datenschutz an die Bäckerei Wörle GmbH wenden.

 

Per E-Mail: info(a)baeckerei-woerle.de

Per Post: Bäckerei Wörle GmbH, Schlossstraße 12, 73450 Neresheim

 

  1. Haftung

Eine Haftung der Bäckerei Wörle GmbH und deren Filialen für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für Schäden des Teilnehmers/Kartennutzers oder Dritter, die durch die Nutzung der Genusskarte und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.

Die Bäckerei Wörle GmbH übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Karten-Guthabens.

Die Bäckerei Wörle GmbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, so weit dies im Interesse einer einfachen, sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist.

Die Änderungen werden auf der Internetseite der Bäckerei Wörle GmbH veröffentlicht.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Neresheim

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Übrigen nicht.

 

  1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.